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Frank Dahmen - Fahrschulleiter

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01 73 / 25 0 22 07
oder Tel.+Fax:
0 24 65 / 90 52 25

News
Führerschein ab 17 !


     Wissenswertes:
  • Anmeldung ab 16,5 Jahren möglich
  • Die Theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag stattfinden
  • Die Prüfbescheinigung gilt in Deutschland als Fahrerlaubnis, hier werden auch die vorgeschriebenen Begleitpersonen eingetragen, ohne darf kein Kfz der Klasse B oder BE geführt werden
  • Die Klasse B schließt die Klassen M,L und S ein, diese dürfen ohne Begleitperson geführt werden
  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt, als mitfahrberechtigte Person eingetragen und im Besitz der Fahrerlaubnis (ununterbrochen) seit mindestens 5 Jahren sein
  • Die Begleitperson darf max. 0,5 Promille und max. 3 Punkte in Flensburg haben
  • Bei Verstoß gegen die Auflagen zum fahren mit Begleitperson wird die Fahrerlaubnis entzogen
  • Ab 18 Jahren offizieller Führerschein
  • Die Bescheinigung ist mittlerweile auch in Österreich anerkannt.
  • Ab 18 Jahren offizieller Führerschein (Umtausch beim Straßenverkehrsamt)


 
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