| News |
Wissenswertes:
- Anmeldung ab 16,5 Jahren möglich
- Die Theoretische Prüfung darf frühestens 3
Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17.
Geburtstag stattfinden
- Die Prüfbescheinigung gilt in Deutschland
als Fahrerlaubnis, hier werden auch die vorgeschriebenen Begleitpersonen
eingetragen, ohne darf kein Kfz der Klasse B oder BE geführt werden
- Die Klasse B schließt die Klassen M,L und S ein,
diese dürfen ohne Begleitperson geführt werden
- Die Begleitperson muss mindestens 30
Jahre alt, als mitfahrberechtigte Person eingetragen und im Besitz
der Fahrerlaubnis (ununterbrochen) seit mindestens 5 Jahren
sein
- Die Begleitperson darf max. 0,5 Promille
und max. 3 Punkte in Flensburg haben
- Bei Verstoß gegen die Auflagen zum fahren mit
Begleitperson wird die Fahrerlaubnis entzogen
- Ab 18 Jahren offizieller Führerschein
- Die Bescheinigung ist mittlerweile auch in
Österreich anerkannt.
- Ab 18 Jahren offizieller Führerschein (Umtausch
beim Straßenverkehrsamt)
|