F.A.Q. Häufig gestellte Fragen |
- Ab wann kann ich meine Theorieprüfung
machen?
ANTWORT: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Ab wann kann ich meine praktische Prüfung
machen?
ANTWORT: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
- Ab wann kann ich frühestens mit dem
Führerschein anfangen?
ANTWORT: 6 Monate vor Erreichen des
Mindestalters
- Wie lange ist der Prüfungsantrag
gültig?
ANTWORT: Der Prüfungsantrag ist ein Jahr gültig;
ist die Theorieprüfung bestanden ist der Prüfungsantrag ab dann noch
ein Jahr gültig
- Muss ich in Deutschland jetzt auch eine Warnweste
beim Autofahren mitführen?
ANTWORT: Momentan nur in Fahrzeugen die
gewerblich genutzt werden
- Wieviele Fahrstunden muss ich denn mindestens
machen?
ANTWORT: Grundsätzlich hat der Fahrschüler so viele
Übungsstunden zu fahren, wie er zur sicheren Fahrzeugbeherrschung auch in
schwierigen Situationen benötigt - das eigene Talent spielt hierbei also
auch eine große Rolle.
Die gesetzlich vorgeschriebenen
Sonderfahrten (à 45 Minuten):
| Führerscheinklassen |
Überlandfahrten |
Autobahnfahrten |
Beleuchtungsfahrten |
A unbeschränkt A
beschränkt |
5 Fahrstunden |
4 Fahrstunden |
3 Fahrstunden |
| A1 |
5 Fahrstunden |
4 Fahrstunden |
3 Fahrstunden |
| B |
5 Fahrstunden |
4 Fahrstunden |
3 Fahrstunden |
| BE |
3 Fahrstunden |
1 Fahrstunde |
1 Fahrstunde |
| M |
keine Sonderfahrten
vorgeschrieben |
Bei Erweiterung von Klasse A1 oder
A beschränkt auf Klasse A unbeschränkt oder bei dem, der die
Klassen 2,3 oder 4 vor dem 1.4.1980 erworben hat, reduzieren sich die
vorgeschriebenen Sonderfahrten, dass heißt, man benötigt nur 3
Überland, 2 Autobahn und 1 Beleuchtungsfahrt.
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