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Frank Dahmen - Fahrschulleiter

Erreichen können Sie
uns unter:
0173 / 250 220 7
oder Tel.+Fax:
0 24 65 / 90 52 25

F.A.Q.
Häufig gestellte Fragen
  • Ab wann kann ich meine Theorieprüfung machen?
    ANTWORT: 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
     
  • Ab wann kann ich meine praktische Prüfung machen?
    ANTWORT: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
     
  • Ab wann kann ich frühestens mit dem Führerschein anfangen?
    ANTWORT: 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
     
  • Wie lange ist der Prüfungsantrag gültig?
    ANTWORT: Der Prüfungsantrag ist ein Jahr gültig; ist die Theorieprüfung bestanden ist der Prüfungsantrag ab dann noch ein Jahr gültig
     
  • Muss ich in Deutschland jetzt auch eine Warnweste beim Autofahren mitführen?
    ANTWORT: Momentan nur in Fahrzeugen die gewerblich genutzt werden
     
  • Wieviele Fahrstunden muss ich denn mindestens machen?
    ANTWORT: Grundsätzlich hat der Fahrschüler so viele Übungsstunden zu fahren, wie er zur sicheren Fahrzeugbeherrschung auch in schwierigen Situationen benötigt - das eigene Talent spielt hierbei also auch eine große Rolle.

    Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten (à 45 Minuten):

    Führerscheinklassen Überlandfahrten Autobahnfahrten Beleuchtungsfahrten
    A unbeschränkt
    A beschränkt
    5 Fahrstunden 4 Fahrstunden 3 Fahrstunden
    A1 5 Fahrstunden 4 Fahrstunden 3 Fahrstunden
    B 5 Fahrstunden 4 Fahrstunden 3 Fahrstunden
    BE 3 Fahrstunden 1 Fahrstunde 1 Fahrstunde
    M keine Sonderfahrten vorgeschrieben


    Bei Erweiterung von Klasse A1 oder A beschränkt auf Klasse A unbeschränkt oder bei dem, der die Klassen 2,3 oder 4 vor dem 1.4.1980 erworben hat, reduzieren sich die vorgeschriebenen Sonderfahrten, dass heißt, man benötigt nur 3 Überland, 2 Autobahn und 1 Beleuchtungsfahrt.


 
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